Für ein rasches Bekenntnis zu den Zielen und Handlungsleitsätzen wird im Leitkonzept ein Muster einer «Charta» zur Verfügung gestellt. Diese kann von allen Akteuren in ihrem individuellen Umfeld adaptiert, beschlossen und zur Anwendung gebracht werden.
Mit der «Klima- und Energie-Charta der Städte und Gemeinden» zum Beispiel vereinen sich die unterzeichnenden Städte und Gemeinden in einem gemeinsamen Bekenntnis unter anderem zu einem engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz. Sie unterstützen darin auch die im Leitkonzept formulierten Hauptziele und Handlungsleitsätze.
Diverse Städte und Gemeinden haben die «Klima- und Energie-Charta» per Exekutiv-Beschluss bereits verabschiedet.